AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN

Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und des «Wildfactory», nachfolgend in Kurzform Wildfactory genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

2. LEISTUNGEN
Das Grafik-Studio Wildfactory erbringt folgende Leistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design): Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen im Bereich, Web-Programming, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet Wildfactory mit ausgewählten Spezialisten zusammen.

3. TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS
Das Grafik-Studio Wildfactory verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.

4. URHEBERRECHT
Die Urheberrechte an allen von dem Grafik-Studio Wildfactory geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich Wildfactory. Die Urheberrechte an allen von dem Grafik-Studio Wildfactory geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich Wildfactory Der Auftraggeber ist ohne Einverständnis von Wildfactory nicht berechtigt, Änderungen an den betreffenden Arbeiten vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von Wildfactory.

5. NUTZUNGSUMFANG
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch das Grafik-Studio Wildfactory geschaffene Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die von Wildfactory geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Wildfactory einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

6. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht Wildfactory davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

7. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT
Das Grafik-Studio Wildfactory bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien von Wildfactory anteilmässig verrechnet werden.

8. HERAUSGABE VON DATEN UND ORIGINALEN
Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich dem Grafik-Studio Wildfactory und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung als .pdf /.png zur Verfügung gestellt. Digitale Quelldateien werden nur dann an den Kunden geliefert, wenn dies vereinbart und entsprechend vergütet wird.

9. BELEGEXEMPLARE
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist dem Grafik-Studio Wildfactory unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. Wildfactory steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

10. AUFTRAGSVORBESPRECHUNG
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offerten-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

11. OFFERTEN
Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von Wildfactory erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von Wildfactory beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.

12. LEISTUNGEN UND RECHNUNGEN DRITTER
Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Wildfactory tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an Wildfactory zugestellt werden.

13. VERRECHNUNG
Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Wildfactory Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

14. AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

15. GRUNDSÄTZLICH BEI AUFTRÄGEN
Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. -kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.

16. AUTORKORREKTUREN
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

17. GUT ZUM DRUCK
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das ok kann auch via E-Mail erfolgen.

18. ABRECHNUNGSPHASEN
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat das Grafik-Studio Wildfactory einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

19. KOMMISSIONEN
Wildfactory ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.

20. RECHNUNGSKONTROLLE UND AUSKÜNFTE
Wildfactory verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von Wildfactory kann der Kunde jederzeit verlangen.

21. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Dem Grafik-Studio Wildfactory übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.

22. BESCHWERDEN
Die von Wildfactory erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.